Über uns

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 H I O B Stiftung SCHOP

 Die H I O B Stiftung SCHOP ist eine private gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, die zu eingehenden Spenden oder Zustiftungen steuerlich wirksame Quittungen ausstellen darf und ausstellt.
Gegründet 2007, mit dem Sitz im Zella-Mehlis ist die Stiftung im Moment vor allem regional tätig.


Die Zwecke und Schwerpunkte der H I O B Stiftung SCHOP umfassen vorrangig die Hilfe zur Selbsthilfe in und nach den Regeln der alten Handwerke.

Seit Jahren befindet sich die profanierte Kapelle St Sigismund/Maria Königin und ein altes, jüdisches Betshaus im Besitz der Stiftung. Diese werden unter Verwendung alter Handwerkstechniken restauriert und wieder hergestellt. (Handwerk, Denkmalschutz)
Menschen, die von Schicksalsschlägen betroffen sind, oder waren (Destinatäre), sollen in den Projekten Möglichkeiten bekommen sich in alten Handwerken zu betätigen und ggf. zu qualifizieren, um wieder den Fuß in die Tür der Allgemeinheit zu setzen, d.h. in das sogenannte „normale“ Leben zurückzukehren.
(Integration und Bildung)
Die denkmalschutzpflegerischen Arbeiten sollen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Universitäten wissenschaftlich dokumentiert werden.
(Organisation, Bildung und Forschung)
Die Stiftung pflegt ihre naturnahen Gärten und Grundstücken.
(Umweltschutz und Naturschutz)
So legt sie im Projekt "Rodebachgarten" seit einiger Zeit einen Permakulturgarten an, der gemeinnützig/solidarisch genutzt und betrieben werden soll.
(Integration, Bildung, altes Handwerk)
In Zusammenarbeit mit dem Feldermaus e.V. bietet die Kapelle einer Muttergruppe Kleiner Mausohren-Fledermäuse Schutz.
(Umweltschutz, Naturschutz und Artenschutz)


Entsprechend bedeutet H I O B im Langtext: Handwerk - Integration - Organisation - Bildung

Dazu befolgt die Stiftung bestimmte Verhaltensgrundsätze, die sie an ihre Destinatäre als Maximen weitergibt.
Sie sind im zweiten Teil des Namens verkürzt darstellt.

SCHOP bedeutet im Langtext: strukturiert - creativ -  harmonsich -  offensiv - politisch (i.S.v. gemeinwohlorientiert)




Gründerin der Stiftung Gertrud Maria Schop

Vielleicht etwas zur Vita vorweg. Mein Vater machte sich im Elternhaus in Kaarst (Niederrhein) als Bäckermeister 1949 selbstständig und heiratete 1955 meine Mutter, die Tochter eines Schmiedes in der 7. Generation aus der Pellenz war.
Pellenz ist der Teil der Eifel, in dem Basalt und Tuff abgebaut werden, gleich neben Andernach. Nach 1 Tochter und 1 Sohn kam ich 1959 als 3.tes Kind zur Welt.
In meinem Gen-Satz sind daher die Begriffe Handwerk, Selbstständigkeit, Verantwortung und Glaube (kath.) fest verankert. Mein Bruder (Konditormeister) übernahm den Betrieb, meine Schwester ist bei Braunschweig als Fachärztin selbstständig.
Der freie, gottvertrauende Geist der Mutter, die Respekt der Leistung, aber nicht per se dem Titel zollte, und die oft überraschende Unerschrockenheit des Vaters lehrten uns Kinder eigenständiges, selbstbewusstes Abwägen und Entscheiden. Ganz unmodern: Nicht fragen, sondern selber denken und für die eigenen Fehler selber einstehen.
Nach Abitur am Mädchengymnasium Marienberg, Neuss, begann ich 1980 mehr aus Gelegenheit, denn aus Interesse (Philosophie/Theologie/Archäoligie) die Ausbildung zur "Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen", die ich nach nur 2 Jahren erfolgreich abschloss.
Da der Steuerberater-Titel so 10 Berufsjahre erfordert, qualifizierte ich mich zwischenzeitlich zur Bilanzbuchhalterin (IHK) und Ausbilderin.
1991 entschloss ich mich für die neuen Länder. Nach Vor-Ort-Recherche in Magdeburg, Schwerin und Rostock, wechselte ich im Mai 1992 zu einer Steuer-Großkanzlei in die Abteilung Außendienst Thüringen. Mietwohnungen gab es keine.

So erwarb ich im Herbst 1992 das Haus in der Rodebachstraße, wo ich heute wohne und arbeite.

1995 wurde ich zur Steuerberaterin bestellt. Zum 01.01.1996 eröffnete ich die Kanzlei im Erdgeschoss.

Nach dem Grundsatz: Bildung schadet nicht, begann ich 2003 mit 40+ ein Jura Studium an der FSU Jena, das ich als Diplom-Juristin abschloss. Es folgten drei Monate an der DHV, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, in Speyer, Schwerpunkt: Kommunale Rechte. Und sonst? Die Kanzlei ist seit dem Studium heruntergefahren.

Eine bewußte Entscheidung für Lebensqualität und mehr Zeit für die H I O B Stiftung SCHOP, meine Stiftung, die ich am 17.05.2007 in Folge des Tsunami 2003, keiner Kinder und einer unerwarteten Erbschaft gründete.

Nochwas Interessantes?

Seit 03.2015 bin ich Mitglied des Denkmalbeirats im Landkreis Schmalkalden-Meinigen. Seit August 2020 bin ich Diakontashelferin in der kath. Christ-König-Gemeinde, Zella-Mehlis, die zum 01.01.2021 mit St. Marien Meiningen fusionierte. Lange Jahre war ich in Kirchen-, Schul- und Konzertchören, zuletzt in Suhl.

Nach Hündin Yeti aus dem Tierheim Ilmenau, War-mal-Rüde Wolle aus dem Tierheim Gotha, zog nach dessen frühen Ableben Kampfkatze Lilly aus dem Tierheim Suhl zu mir.

Weil sie nicht nur einfach der Seele gut-tun kamen 3 Kleinpferde hinzu. Karl, Clair und Isabell helfen mir seither auch bei der Stiftung, als Rasenmäher und Landschaftspfleger.

Seit März 2019 bereichert ein `kritikon langonikos´ kurz Fly den Tierpark. Trotz gelegentlich (zu) juristisch angehauchter Wortwahl und dem seit jeher bestehenden Hang zur Philosophie (Danke, ich denke selber), mag ich es in der Sache konkret und detailgenau, im Gespräch auch mit Wortspielereien, Sprachbildern und Sprichwörtern.


Mittel

Zu Umsetzung ihrer Ziele und Durchführung ihrer Projekte stehen der Stiftung aus Eigenem die Erträge des
nicht in Grund- und Boden, Gebäuden und Sachen gebundenen Vermögens, das sind Wertpapiererträge und Einspeisevergütung, von jährlich rd. 5.000 € zur Verfügung, sowie Spenden oder Zustiftungen. 
 

Eine private Stiftung bürgerlichen Rechts, also nach BGB, besteht aus einem von einem oder mehreren Stiftern für einen besonderen Zweck zur Verfügung gestellten Betrag X. Das waren am 16. Mai 2007 bei der H I O B Stiftung SCHOP 125.000 € in bar und 10.000 € in Sachwerten.
Stiftungen werden als Zweckvermögen bezeichnet, weil mit dem gestifteten Vermögen ein bestimmter in der Satzung festgeschriebener Zweck gefördert werden muss. Damit gilt die Stiftung als ewigkeitsfest.
Soweit - wie hier - die Zwecke von der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, muss die Stiftung auf ihre Überschüsse keine der Einkommensteuer vergleichbare Steuer zahlen. Sie darf Spendern, oder Zustiftern steuerwirksame Spendenbescheinigungen ausstellen und sie ist verpflichtet Spenden und Zustiftungen zeitnah in ihren Projekten zu verwenden. Die satzungsgemäße Verwendung ist dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht jährlich nachzuweisen.

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